Therapieinformation

Ab April 2018 muss jeder Patient/In eine Psychotherapeutische Sprechstunde vor Beginn der Psychotherapie absolvieren, die bei dem zukünftigen Therapeut/In stattfinden kann und einer ersten Einschätzung der Problematik dient. Im Anschluss finden mindestens zwei Probatorische Sitzungen statt, die einer Ziel- und Behandlungsplanung sowie beginnenden Anamnese-Gesprächen dienen. Sofern sich Therapeut/In und Patient/In zur Beantragung einer Psychotherapie entscheiden, werden bei gesetzlich versicherten Patient/Innen 12 Therapiestunden (Kurzzeittherapie 1) bei der zuständigen Krankenkasse beantragt; weitere 12 Stunden (Kurzzeittherapie 2) können folgen, eine nochmalige Verlängerung der Psychotherapie ist bei Bedarf möglich. In Orientierung an § 630 BGB Patientenrechtegesetz schließen Therapeutin und Patient/In einen Behandlungsvertrag. Sprechstunde, Probatorik und psychotherapeutische Sitzungen dauern 50 Minuten und finden zu einem verbindlich vereinbarten Termin statt. Die Psychotherapie wird im Sitzen durchgeführt; die Therapeutin hat absolute Schweigepflicht.

Die Verhaltenstherapie ist seit 1987 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. die Kosten werden bei gesetzlich versicherten Patient/Innen von ihren Krankenkassen  übernommen.

Private Krankenkassen haben unterschiedliche Regelungen bzgl. Beantragung der Therapie und Kostenübernahme; hier muss sich der Versicherte selbst erkundigen und dem Psychotherapeuten die entsprechenden Formulare beibringen. Gemäß der Honorarvereinbarung entsprechend GOP in Verbindung mit GOÄ erfolgt die Rechnungsstellung pro Quartal an den Patient/In persönlich.